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Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Möchten Sie in Urlaub fahren, einen Tag ungestört einkaufen gehen bzw. sind Sie anderweitig verhindert, so können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir über die Abwesenheitszeit die Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen sicherstellen können.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel über die Pflegekassen, zusätzlich zu den Sachleistungen bis zu einem jährlichen Betrag von 1.510,-- €.